Allgemein gültige Vertragsbedingungen beim Einzel-Coaching
 

1. Allgemeines zum Coaching und dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses

1.1 Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. 

1.2 Dem Klienten ist bewusst, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. 

1.3 Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter, Kooperationspartner und Wegbegleiter für gewünschte Veränderungen zur Verfügung. Das Coaching kann Auslöser für (weitere) Veränderungen sein und aktiviert die Ressourcen und eigenen Lösungsansätze des Klienten. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. 

1.4 Ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit ist es, dass der Klient sich mit seinen Werten, seinen Bedürfnissen, seiner Persönlichkeit und seiner Veränderungsbereitschaft bewusst auseinandersetzt. Gegenseitige Wertschätzung, Offenheit und Vertraulichkeit sind die Grundhaltungen der Zusammenarbeit. Coach und Klient verschreiben sich diesen Grundhaltungen unter Wahrung gegenseitigen Respekts.

 

2. Verantwortung des Coaches

2.1 Der Coach ist verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben.

2.2 Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden. 

2.3 Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann. 

2.4 Der Coach ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken und Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen des Klienten einzusetzen. Er ist verpflichtet, dem Klienten einen anderen Coach oder einen anderen geeigneten Spezialisten zu nennen, wenn er selbst sich nicht mehr in der Lage sieht, das Coaching fachgerecht zu dem vereinbarten Ziel zu führen. 

 

3. Verantwortung des Klienten

3.1 Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist. 

3.2 Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. 

 

4. Dauer, Sitzungen und sonstige zeitliche Vereinbarungen des Coachings

4.1 Die Vereinbarung von Dauer, Anzahl und Ort der Sitzungen und die sonstigen zugrunde liegenden Vereinbarungen werden individuell mit jedem Klienten schriftlich vereinbart. Als eine schriftliche Vereinbarung gelten auch Vereinbarungen per E-Mail. 

4.2 Termine und deren Änderungen werden in der vorhergehenden Sitzung für die anstehende Sitzung abgesprochen und mit dem Klienten per E-Mail dokumentiert.

4.3 Die zwischen Coach und Klient abgestimmten Termine sind vom Klienten spätestens zwei Werktage vor dem Termin abzusagen. Der Klient ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Sitzungen, zu denen der Klient ohne eine entsprechende Absage oder Absprache nicht erscheint, sind voll honorarpflichtig, vgl. hierzu Zf. 5. 

 

5. Honorarvereinbarung

5.1 Das Honorar wird individuell entweder für einzelne Sitzungen oder für eine Coaching-Periode mit einer festgelegten Anzahl von Sitzungen bestimmt. Für letztere wird ein Gesamthonorar vereinbart.

5.2 Eine Coaching-Sitzung umfasst 60 (sechzig) Minuten. 

5.3 Eventuell anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert vereinbart. Reisekosten werden ab einer Entfernung von einfach 50 km abgerechnet. Sie richten sich nach den tatsächlichen Fahrtkosten (z. B. Bahnticket 2. Klasse) oder nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. eigenes Kfz). Übernachtungskosten umfassen angemessene Übernachtungskosten nach ortsüblichen Gegebenheiten.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Wird ein Gesamt-Coaching vereinbart (vgl. Zf. 5.1), erhält der Klient nach der ersten Sitzung eine Abschlagsrechnung über 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, eine weitere in gleicher Höhe bei Abschluss des vereinbarten Gesamt-Coachings. 

6.2 Für einzelne Coaching-Sitzungen erhält der Klient jeweils eine zeitnahe Honorarrechnung mit gültigen Zahlungsbedingungen.  

 
7. Kündigung

7.1 Die individuell getroffene Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden. 

7.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 

7.3 Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden 2 Werktage vereinbarten Sitzungen jedoch noch voll zu vergüten. 

7.4 Eine noch ausstehende Vergütung aus dem nach Zf. 5.1 und 6.1 vereinbarten Gesamt-Coaching ist zu 50 % durch den Klienten zu tragen. 

 

8. Allgemeines

8.1 Es gelten die DSGVO auf der Homepage www.frischmuth.cloud

8.2 Personenbezogenen Daten des Klienten werden ausschließlich für Zwecke der Rechnungsstellung und zur Buchführung gespeichert.